Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Fortbildungen für Apotheker und pharmazeutisches Personal anerkennen lassen (Akkreditierung)

Sachsen 99145004000000 Typ 10

Inhalt

Leistungsschlüssel

99145004000000

Leistungsbezeichnung

Fortbildungen für Apotheker und pharmazeutisches Personal anerkennen lassen (Akkreditierung)

Leistungsbezeichnung II

Fortbildungen für Apotheker und pharmazeutisches Personal anerkennen lassen (Akkreditierung)

Leistungstypisierung

Typ 10

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Veranstalter* von Fortbildungen können Sie diese von der Sächsischen Landesapothekerkammer auf Antrag anerkennen lassen. Dazu müssen die Fortbildungsveranstaltungen für die Erhaltung und Entwicklung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker beziehungsweise des pharmazeutischen Personals geeignet sein.

Volltext

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach den Richtlinien der Sächsischen Landesapothekerkammer zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für ApothekenBerufe.

Als Veranstalter* von Fortbildungen können Sie diese von der Sächsischen Landesapothekerkammer auf Antrag anerkennen lassen. Dazu müssen die Fortbildungsveranstaltungen für die Erhaltung und Entwicklung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker beziehungsweise des pharmazeutischen Personals geeignet sein.

Die Anerkennung wird durch die Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen. Bekannt gegeben werden die Veranstaltungen im Fortbildungskalender.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular "Antrag zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen"
  • Programm mit detailliertem Zeitplan, Nennung der Seminarleitung, der Moderatoren und Referenten mit der jeweiligen Qualifikation
  • gegebenenfalls Fragen zur Lernerfolgskontrolle

Die Sächsische Landesapothekerkammer behält sich vor, weitere Unterlagen (Präsentationen, Skripte) anzufordern oder auch Einblick in die Inhalte der Fortbildung zu nehmen.

Voraussetzungen

Die Fortbildungsveranstaltungen müssen die Kriterien der jeweiligen Richtlinie erfüllen.

Kosten

  • erstmalige Anerkennung innerhalb eines Jahres: EUR 50,00
  • Zweitantrag im gleichen Jahr (vereinfachte Nachakkreditierung): EUR 25,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Anerkennung der Fortbildung bitte schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Reichen Sie vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Nach Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid, der die Anzahl der anerkannten Fortbildungspunkte ausweist.

Hinweis: Wenn Sie die Anerkennung einer Lernerfolgskontrolle beantragen, verpflichten Sie sich, der Sächsischen Landesapothekerkammer auf Verlangen das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle offenzulegen.

Bearbeitungsdauer

max. vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Frist

Antragstellung: spätestens sechs Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Für alle Teilnehmer gibt der Veranstalter nach Veranstaltungsende eine personalisierte Teilnahmebestätigung aus, die neben Titel, Kategorie (Vortrag, Seminar, etc.), Veranstaltungsort und -datum auch die Anzahl der Fortbildungspunkte, die Veranstaltungsnummer, die akkreditierende Heilberufekammer (SLAK) sowie die akkreditierte Berufsgruppe (PTA und Pharmazieingenieure bzw. Apotheker/innen) ausweisen.
  • Für eine abschließende Lernerfolgskontrolle (LEK) erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine gesonderte Bestätigung über die erfolgreich absolvierte Lernerfolgskontrolle.

Rechtsbehelf

  gegebenenfalls Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden