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Fortbildungen für Psychotherapeuten anerkennen lassen

Sachsen 99145004000000 Typ 10

Inhalt

Leistungsschlüssel

99145004000000

Leistungsbezeichnung

Fortbildungen für Psychotherapeuten anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

Fortbildungen für Psychotherapeuten anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 10

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) prüft auf Antrag Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bevor diese stattfinden. Dazu müssen die Veranstaltungen die Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK erfüllen.

Volltext

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern und -veranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) prüft auf Antrag Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bevor diese stattfinden. Dazu müssen die Veranstaltungen die Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK erfüllen.

Die OPK ist für die Anerkennung und Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn die Fortbildungsveranstaltung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Freistaat Sachsen sowie im Freistaat Thüringen stattfindet.

Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten. Der Fortbildungsveranstalter ist berechtigt, auf die Akkreditierung durch die OPK öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Ohne die folgenden Unterlagen kann der Antrag nicht geprüft werden:

  • Inhaltliche Beschreibung der Fortbildung
  • Informationen zu Referentinnen und Referenten und deren Qualifikation
  • Detaillierter Zeitplan der Fortbildung

Voraussetzungen

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen kann nur erfolgen, wenn:

  • die Fortbildungsinhalte auf Psychotherapeuten und auf die psychotherapeutische Berufsausübung ausgerichtet sind,
  • die Fortbildungsinhalte dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Psychotherapie entsprechen,
  • die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden,
  • sich die Auswahl der Fortbildungsinhalte nicht an wirtschaftlichen Interessen orientiert und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden,
  • die weltanschauliche Neutralität gewahrt ist,
  • die Qualifikation der Referenten und Supervisoren bestimmten Anforderungskriterien entspricht (siehe Anlage 2 der Fortbildungsordnung der OPK)
  • und der Fortbildungserfolg überprüfbar ist.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie einen Akkreditierungsbescheid, eine Musterteilnahmebescheinigung sowie eine Teilnehmerliste.

  • Einen Muster-Evaluationsbogen für Veranstaltungen können Sie online abrufen (siehe –> "Formulare und andere Angebote").
  • Ihre Veranstaltungen können Sie auf Wunsch im Veranstaltungskalender der OPK veröffentlichen lassen.

Hinweis: Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen und diese der OPK bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung zu übersenden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antrag: Vorlage spätestens am Vortag des 1. Veranstaltungstages (rückwirkende Akkreditierung ausgeschlossen)

Legen Sie Ihren Akkreditierungsantrag bitte so früh wie möglich vor.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

 

 

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden