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Bauvorlageberechtigter Ingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen

Sachsen 99147012060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147012060000

Leistungsbezeichnung

Bauvorlageberechtigter Ingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen

Leistungsbezeichnung II

Bauvorlageberechtigter Ingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen in Sachsen von einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung unterschrieben sein. Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

Volltext

Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen in Sachsen von einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung unterschrieben sein. Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

Erforderliche Unterlagen

Füllen Sie den Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten für natürliche Personen mit Wohnsitz oder Büroniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland aus.

Fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag die folgenden Unterlagen und Nachweise bei:

  • Ihre Diplomurkunde und das Zeugnis über Ihren Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
  • Nachweise über Ihre mindestens zweijährige Berufserfahrung:
    • Reichen Sie dazu Ihre vollständigen Projekte nicht verfahrensfreier Gebäude, einschließlich des Bauantrages ein.
    • Beachten Sie bitte, dass die Summe der Bearbeitungszeit der Projektphasen 1 – 4 Ihrer Projekte mindestens zwei Jahre ergibt.
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Ihr amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate sein darf

Hinweis: Wenn Sie als Entwurfsverfasser oder -verfasserin nicht eindeutig erkennbar sind, ergänzen Sie Ihre Unterlagen durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über das jeweilige Projekt.

Voraussetzungen

Wenn Sie in die Liste der Bauvorlageberechtigten aufgenommen werden wollen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen Hochschulabschluss in einer der folgenden Fachrichtungen:
    • Architektur
    • Hochbau
    • Bauingenieurwesen
  • Sie müssen eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Studienabschluss als Entwurfsverfasser für die Errichtung und Änderung von Gebäuden nachweisen können.

Kosten

  • für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen: EUR 450,00
  • für Nicht-Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen: EUR 545,00
  • Grundgebühr für die erste Eintragung: EUR 40,00

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag mit den vorgeschriebenen Formularen und allen erforderlichen Dokumenten bei der Ingenieurkammer Sachen ein.

Die Ingenieurkammer prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden und informiert Sie über die Eintragung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

­

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden