Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Steuerberater / Steuerberaterin, Wiederbestellung beantragen

Sachsen 99135001061001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061001

Leistungsbezeichnung

Steuerberater / Steuerberaterin, Wiederbestellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Steuerberater / Steuerberaterin, Wiederbestellung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Bestellung als Steuerberater erlischt unter anderem durch

Volltext

Antrag auf Wiederbestellung als Steuerberater* nach § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Die Bestellung als Steuerberater erlischt unter anderem durch

  • Verzicht oder
  • rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.

Wenn Sie wieder als Steuerberater arbeiten möchten und Ihre berufliche Niederlassung im Freistaat Sachsen liegt, können Sie einen Antrag auf Wiederbestellung einreichen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Original)
  • Foto
  • Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
  • vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Voraussetzungen

Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.

In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.

Als Steuerberater können Sie wiederbestellt werden, wenn

  • die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
  • eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
  • die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

Kosten

Verfahren: EUR 180,00

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich auf dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck.
  • Reichen Sie den Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen nähere Auskunft.

Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim Finanzgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden