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Nutztierrisse durch Wölfe, tote, verletzte oder auffällige Wölfe und allgemeine Wolfshinweise melden

Sachsen 99110036000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110036000000

Leistungsbezeichnung

Nutztierrisse durch Wölfe, tote, verletzte oder auffällige Wölfe und allgemeine Wolfshinweise melden

Leistungsbezeichnung II

Nutztierrisse durch Wölfe, tote, verletzte oder auffällige Wölfe und allgemeine Wolfshinweise melden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Meldungen über Nutztierrisse, tote, verletzte oder auffällige Wölfe sowie allgemeine Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot) nimmt im Freistaat Sachsen "Fachstelle Wolf" beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegen.

Volltext

Meldungen über Nutztierrisse, tote, verletzte oder auffällige Wölfe sowie allgemeine Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot) nimmt im Freistaat Sachsen "Fachstelle Wolf" beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegen.

Wurden Nutztiere gerissen, vereinbart ein Gutachter mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung. Sie erhalten bei dem Termin unter anderem auch Informationen zum Herdenschutz und zum Schadensausgleich.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Hinweis auf Nutztierriss durch Wölfe
  • Tote oder verletzte Wölfe
  • Auffällige Situationen
  • Sichtung, Spuren oder Kot von Wölfen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nutztierriss durch Wölfe anzeigen

  • Wenn Sie bei der Kontrolle Ihrer Tiere tote oder verletzte Tiere vorgefunden haben und einen Wolfsübergriff vermuten, melden Sie den Schaden bitte umgehend (innerhalb von 24 Stunden) über die Hotline an die "Fachstelle Wolf".
  • Ein Rissgutachter vereinbart mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.

Hinweis: Die kostenlose Schadenshotline ist rund um die Uhr besetzt, auch an Wochenenden oder Feiertagen.

Schadensausgleich

Anträge auf Schadensausgleich für den Verlust von Nutztieren nimmt die obere Naturschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen entgegen.

Damit ein Anspruch auf Schadensausgleich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • es erfolgt eine zeitnahe Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf
  • bei der Rissbegutachtung wird der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher des Schadens festgestellt
  • Für Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Gattern müssen die Mindestschutzkriterien erfüllt worden sein.

Allgemeine Wolfshinweise mitteilen

Tote, verletze oder auffällige Wölfe sollten Sie ebenfalls zeitnah über die Hotline melden. Allgemeine Wolfshinweise übermitteln Sie der Fachstelle telefonisch, per E-Mail oder Online-Formular; zur Dokumentation wiederholter Wolfsbeobachtungen stehen Protokollblätter zum Download bereit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

 bei einem vermuteten Wolfsübergriff: Meldung innerhalb von 24 Stunden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden