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Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Sachsen 99041004034000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041004034000

Leistungsbezeichnung

Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Leistungsbezeichnung II

Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten betreuen lassen möchten, sollten Sie sich nach einer Einrichtung umsehen, die nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt ist. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

Volltext

Anmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung

Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten betreuen lassen möchten, sollten Sie sich nach einer Einrichtung umsehen, die nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt ist. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

  • Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
  • Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.

Hinweis: War Ihr Kind bis zum dritten Geburtstag ein "Krippenkind“ in der gleichen Einrichtung, läuft der Betreuungsvertrag nach dem Wechsel in die Kindergartengruppe auch ohne Antrag weiter.

Ansprechstelle

freier Träger oder Betreiber des Kindergartens

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung
  • Impfnachweise

Voraussetzungen

  • Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung.
  • physische und psychische Gesundheit
  • in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz den Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht.

Kosten

  • Elternbeitrag in Sachsen: höchstens 30 Prozent der Personal- und Sachkosten.
  • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus.
  • Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Kindergartens.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Unabhängig vom Träger: Anmeldung in der Regel sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn.
  • Kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz frei ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden