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Einzelkaufmann / Einzelkauffrau in das Handelsregister eintragen

Sachsen 99057001060003 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060003

Leistungsbezeichnung

Einzelkaufmann / Einzelkauffrau in das Handelsregister eintragen

Leistungsbezeichnung II

Einzelkaufmann / Einzelkauffrau in das Handelsregister eintragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Kaufmann oder Kauffrau müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

Volltext

Als Kaufmann oder Kauffrau müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

  • Firma
  • Ort
  • inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

Voraussetzungen

Begründung eines Geschäfts als Einzelkaufmann/Einzelkauffrau.

Kosten

  • Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Registereintragung
  • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar*.

  • Der Notar berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Das Dokument kann seit dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Lehnt das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden