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Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen

Sachsen 99057001060008 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060008

Leistungsbezeichnung

Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen

Leistungsbezeichnung II

Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern* bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Volltext

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern* bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung einer OHG werden folgende Angaben benötigt

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters beziehungsweise bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesellschaftern deren Firma oder Namen, Rechtsform, Sitz und gegebenenfalls Register und Registernummer
  • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die Geschäftsanschrift in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
  • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
  • Vertretungsmacht der Gesellschafter
  • Versicherung, dass die Gesellschaft nicht bereits im Gesellschafts- oder im Partnerschaftsregister eingetragen ist

Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die der Notar.

Voraussetzungen

  • ­Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft nach den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls anwaltlich beraten.

Kosten

  • Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Registereintragung
  • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar.

  • Der Notar berät beim Formulieren des von den Gesellschaftern vorformulierten Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Mit der öffentlichen Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift unter den Antrag durch den Notar bestätigt. Das Dokument kann seit dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
  • Die Erklärung wird durch den Notar mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Haben sich maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, geändert, dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden