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Sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Eignung nachweisen

Sachsen 99050060000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050060000000

Leistungsbezeichnung

Sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Eignung nachweisen

Leistungsbezeichnung II

Sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Eignung nachweisen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als sachverständige Stellen gemäß der Heizkostenverordnung können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.

Volltext

Als sachverständige Stellen gemäß der Heizkostenverordnung können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.

Sachverständige Stellen prüfen und bestätigen die Eignung der Bauarten von Heizkostenverteilern zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs. Die Verteiler dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben und Nachweis über die geeignete räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung der sachverständigen Stelle nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  • Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit; das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit der Leitung und des Personals
  • Angaben zur Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der sachverständigen Stelle

Hinweis: Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die sachverständige Stelle muss verfügen über:

  • die erforderlichen Ausrüstungen zur Prüfung und Beurteilung von Heizkostenverteilern und
  • entsprechend fachkundiges Personal 

Die messtechnischen Einrichtungen der sachverständigen Stelle für Heizkostenverteiler müssen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erfüllen. Die zuständige Stelle kann zusätzliche Ausrüstungen verlangen.

Kosten

Gebührenhöhe nach Arbeitsaufwand

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle können Sie schriftlich beim Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen einbringen. Dieses prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

für die Antragsstellung: keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden