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Feinstaubplakette erwerben

Sachsen 99108007040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108007040000

Leistungsbezeichnung

Feinstaubplakette erwerben

Leistungsbezeichnung II

Feinstaubplakette erwerben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.

Volltext

In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.

Hinweis zur zuständigen Stelle:

Die Feinstaubplakette erhalten Sie außer bei den Kfz-Zulassungsbehörden auch bei den Prüforganisationen.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

Voraussetzungen

Sie erhalten für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wenn es zu einer der Schadstoffgruppen zwei bis vier gehört:

  • Schadstoffgruppe zwei: rote Plakette
  • Schadstoffgruppe drei: gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe vier: grüne Plakette

Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe eins (ältere Benziner vor Euro eins und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro eins oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.

Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der vier Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden:

  • alter Fahrzeugschein: Ziffer eins, die fünfte und sechste Stelle
  • neue Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 14.1, die rechten beiden Ziffern

Tipp: Die oben genannten Prüforganisationen bieten online die Möglichkeit an, die Schadstoffgruppe anhand der Fahrzeugpapiere zu ermitteln.

Kosten

Bei den Kfz-Zulassungsbehörden: EUR 5,00

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine der zuständigen Stellen. Diese ermittelt, ob Ihrem Fahrzeug eine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.

Kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug mit der Feinstaubplakette. Sie müssen sie dazu von innen und deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

            

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden