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Steuerberater / Steuerberaterin, Eintragung und Änderung zum Berufsregister melden

Sachsen 99135004060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004060000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater / Steuerberaterin, Eintragung und Änderung zum Berufsregister melden

Leistungsbezeichnung II

Steuerberater / Steuerberaterin, Eintragung und Änderung zum Berufsregister melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

In das bei der Steuerberaterkammer Sachsen geführte Berufsregister werden alle Steuerberater*, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung beziehungsweise ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Ergeben sich Änderungen der eingetragenen Tatsachen, dann müssen diese der Steuerberaterkammer mitgeteilt werden.

Volltext

Meldungen zum Berufsregister der Steuerberaterkammer nach § 76a des Steuerberatungsgesetzes

In das bei der Steuerberaterkammer Sachsen geführte Berufsregister werden alle Steuerberater*, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung beziehungsweise ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Ergeben sich Änderungen der eingetragenen Tatsachen, dann müssen diese der Steuerberaterkammer mitgeteilt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

formlose Mitteilung (Original)

Voraussetzungen

Die nachstehenden Tatsachen beziehungsweise deren Änderung sind melde- beziehungsweise eintragungspflichtig:

  • wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, oder wenn Sie Ihre berufliche Niederlassung in den Registerbezirk verlegen:
    • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen, das Geburtsdatum und der Geburtsort
    • das Datum der Bestellung und der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
    • die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und der Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
    • die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h
    • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
    • das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 1 Nummer 4 oder des § 134
    • die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
    • alle Veränderungen dieser Angaben
  • wenn Berufsausübungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen:
    • Firma oder Name und Rechtsform
    • Tag der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft und der Name der Behörde oder Steuerberaterkammer, die die Anerkennung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mail-Adresse, und die geschäftliche Internetadresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h des Steuerberatungsgesetzes
    • folgende Angaben zu den Gesellschaftern:
      • bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf
      • bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer,
    • bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf
    • bei rechtsfähigen Personengesellschaften: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der vertretungsberechtigten Gesellschafter
    • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf der angestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die zur Vertretung der Berufsausübungsgesellschaft berechtigt sind, sofern die Eintragung in das Berufsregister von der Berufsausübungsgesellschaft beantragt wird
    • die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten, sofern ein solcher bestellt oder benannt worden ist
    • das Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134,
    • die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der Berufsausübungsgesellschaft sowie
    • alle Veränderungen dieser Angaben
  • wenn Sie als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter weitere Beratungsstellen in dem Registerbezirk errichten
    • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
    • Anschrift der weiteren Beratungsstelle
    • der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und die Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Person
    • alle Veränderungen dieser Angaben
  • wenn Berufsausübungsgesellschaften weitere Beratungsstellen im Registerbezirk errichten
    • Name oder Firma und Rechtsform der Berufsausübungsgesellschaft
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
    • Anschrift der weiteren Beratungsstellen
    • Familienname, Vorname oder Vornamen und Anschrift der die weiteren Beratungsstellen leitenden Person
    • alle Veränderungen dieser Daten

Kosten

  • EUR 12,00 für eigene Kammermitglieder
  • EUR 18,00 für Mitglieder anderer Steuerberaterkammern

Verfahrensablauf

Melden Sie der Steuerberaterkammer die eintragungspflichtigen Tatsachen beziehungsweise deren Änderung.

Hinweis: Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie der bisher zuständigen Steuerberaterkammer. Die Daten werden nach der Meldung von der Steuerberaterkammer in das Berufsregister eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden