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Berufsausübungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen

Sachsen 99135012169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135012169000

Leistungsbezeichnung

Berufsausübungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen

Leistungsbezeichnung II

Berufsausübungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter* einer Berufsausübungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 55a Absatz 1 Satz 3 des Steuerberatungsgesetzes müssen bei der zuständigen Steuerberaterkammer alljährlich im Januar eine von Ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter einreichen.

Volltext

Einreichung der Gesellschafterliste nach § 76e des Steuerberatungsgesetzes

Die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter* einer Berufsausübungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 55a Absatz 1 Satz 3 des Steuerberatungsgesetzes müssen bei der zuständigen Steuerberaterkammer alljährlich im Januar eine von Ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter einreichen.

Sind seit der Einreichung der letzten Liste keine Veränderungen hinsichtlich der Personen oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligung eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original) oder
  • schriftliche Erklärung, dass seit der letzten Meldung keine Änderungen erfolgt sind

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Senden Sie der Steuerberaterkammer eine von Ihnen unterschriebene Liste mit Angaben zu allen Gesellschaftern.

Aus dem Verzeichnis müssen hervorgehen:

  • Name und Vorname
  • Beruf
  • Wohnort
  • berufliche Niederlassung der Gesellschafter
  • die jeweiligen Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse

Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Gesellschafterangaben müssen der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden