Steuerberatung, Genehmigung für weiterer Beratungsstellen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 34 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Sachsen
Um eine weitere Beratungsstelle unterhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Eine Erteilung kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. [...]
Um eine weitere Beratungsstelle unterhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Eine Erteilung kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. [...]
Leiter der weiteren Beratungsstelle muss jeweils ein anderer Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen