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Ärztliche Schweigepflicht, Entbindung erteilen

Sachsen 99003030219000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003030219000

Leistungsbezeichnung

Ärztliche Schweigepflicht, Entbindung erteilen

Leistungsbezeichnung II

Ärztliche Schweigepflicht, Entbindung erteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Grundsätzlich haben Ärzte* über alle Daten und Unterlagen, welche ihnen in der Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Ihre personenbezogenen Patientendaten darf Ihr Arzt nur dann an Dritte weitergegeben, wenn es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus einem besonderen Rechtfertigungsgrund notwendig ist, die Unterlagen einzusehen oder wenn Ihre ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung vorliegt.

Volltext

Grundsätzlich haben Ärzte* über alle Daten und Unterlagen, welche ihnen in der Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Ihre personenbezogenen Patientendaten darf Ihr Arzt nur dann an Dritte weitergegeben, wenn es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus einem besonderen Rechtfertigungsgrund notwendig ist, die Unterlagen einzusehen oder wenn Ihre ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung vorliegt.

Voraussetzung für die Einwilligung ist, dass Sie Ihren Arzt zuvor von der Schweigepflicht entbinden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, zum Beispiel wenn

  • andere Ärzte bestimmte Befunde für eine Weiterbehandlung benötigen,
  • ein Labor Daten für Untersuchungen braucht,
  • eine Ärztin oder ein Arzt als Zeugin oder Zeuge vor Gericht aussagen muss oder
  • Patientendaten an private Versicherungen oder an Verrechnungsstellen weitergegeben werden sollen.

Hinweis: Die Entbindung von der Schweigepflicht muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Eine bestimmte Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Die Erklärung sollte jedoch schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen, Anschrift und Geburtsdatum
  • Name der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes
  • Bezeichnung der Unterlagen, für welche die Entbindung gelten soll
  • zu welchem Zweck die Entbindung erteilt wird
  • an wen die Unterlagen weitergegeben werden dürfen
  • wie lange die Erklärung gilt (ob eine einmalige oder wiederkehrende Datenübermittlung beabsichtigt ist)

Sie können die Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden