Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Approbation als Arzt / Ärztin beantragen

Sachsen 99150044001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150044001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Arzt / Ärztin beantragen

Leistungsbezeichnung II

Approbation als Arzt / Ärztin beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung ist grundsätzlich der Besitz einer entsprechenden Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion.

Volltext

Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung (BÄO)

Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung ist grundsätzlich der Besitz einer entsprechenden Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • kurzgefasster Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Identitätsnachweis
  • amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung

Hinweis: Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie diese zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über eine bisherige Tätigkeit, verlangen.

Voraussetzungen

Sie haben den dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden.

Kosten

  • deutsche Approbation: EUR 170,00
  • Approbation bei Abschluss in anderem EU/EWR-Staat oder der Schweiz: EUR 300,00
  • Approbation bei einem Abschluss in einem sogenannten Drittstaat
    • ohne vorherige Erteilung einer Berufserlaubnis: EUR 490,00
    • nach vorheriger Erteilung einer Berufserlaubnis: EUR 170,00
  • Erteilung einer Berufserlaubnis: EUR 490,00
  • Verlängerung einer Berufserlaubnis: EUR 170,00
  • Feststellung der Gleichwertigkeit im Einzelfall: EUR 220 bis 2.860
  • gutachterliche Prüfung der Gleichwertigkeit: EUR 1.773
  • Prüfung der Referenzqualifikation: EUR 417,00
  • Echtheitsprüfung: EUR 145,00

Auslagen

  • 1. bis 50. Kopie: EUR 0,50 pro Blatt, ab 51. Kopie 0,15 EUR pro Blatt
  • Beglaubigungen von Approbations- oder Berufserlaubnisurkunden: EUR 5,00 für ein Exemplar, Ermäßigung für jedes weitere Exemplar bis auf die Hälfte möglich

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Approbationsantrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.

  • Die Behörde bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
  • Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

  • Antragsbearbeitung: bis zu 3 Monate nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen
  • Prüfung der wesentlichen Unterschiede ("Gleichwertigkeitsprüfung") bei Antragstellenden aus Drittstaaten:
    allgemein bis zu 4 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und gutachterlichen Stellungnahmen

Hinweis: Insbesondere wenn ein Gutachter hinzugezogen wird, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.

Frist

  • Eingangsbestätigung: 1 Monat
  • Bescheid: innerhalb von 3 Monaten

nach Vorlage der vollständigen, prüffähigen Antragsunterlagen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Berufsausübung bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines anderen EWR-Vertragsstaates dürfen den Arztberuf unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung ohne Approbation oder ohne Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung ausüben, wenn sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentlich Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages erbringen. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und der Nachprüfung.

Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige, wenn ihre Ausbildung von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt wurde.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden