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Fortbildungsveranstaltung gemäß ChemOzonSchichtV anerkennen lassen

Sachsen 99031008016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031008016000

Leistungsbezeichnung

Fortbildungsveranstaltung gemäß ChemOzonSchichtV anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

Fortbildungsveranstaltung gemäß ChemOzonSchichtV anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die erforderliche Sachkunde von Personen, die bestimmte Arbeiten – wie die Rückgewinnung oder die Rücknahme von ozonschichtschädigenden Kältemitteln sowie die Inspektion und Wartung von enthaltenden Einrichtungen - durchführen, wird unter anderem durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Diese Fortbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein.

Volltext

Die erforderliche Sachkunde von Personen, die bestimmte Arbeiten – wie die Rückgewinnung oder die Rücknahme von ozonschichtschädigenden Kältemitteln sowie die Inspektion und Wartung von enthaltenden Einrichtungen - durchführen, wird unter anderem durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Diese Fortbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lehrplan für die Fortbildungsveranstaltung
  • Liste der erforderlichen Messgeräte und Apparate für die praxisnahe Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
  • Muster eines Nachweises über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
  • Liste der Lehrkräfte mit Angaben zu deren Qualifikation

Voraussetzungen

Die anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung muss die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören Kenntnisse über

  • Anlagetechnik
  • die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
  • die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden.

Kosten

EUR 160,00 bis EUR 959,00

Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie formlos.

  • Die Landesdirektion Sachsen überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen.
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt sie die Fortbildungsveranstaltung an.
  • Falls erforderlich kann sie fehlende Unterlagen nachfordern.

Bei allen Fragen zum Ablauf des Verfahrens können Sie sich an die Landesdirektion Sachsen wenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde: maximal drei Monate

Hinweis: Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden