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Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen

Sachsen 99019007016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019007016000

Leistungsbezeichnung

Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.

Volltext

Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der beruflichen Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine Informationen

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf und lassen Sie sich beraten.
  • Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag (formloses Schreiben) mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Befähigungsnachweises mit einem sächsischen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder Informationen zur Vergleichbarkeit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine Informationen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen, Einzelheiten entnehmen Sie dem Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden