Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen

Sachsen 99032002058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99032002058000

Leistungsbezeichnung

Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen

Leistungsbezeichnung II

Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Volltext

Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Erforderliche Unterlagen

Es ist empfehlenswert, der Beschwerde Unterlagen beizufügen, die der Datenschutzaufsichtsbehörde die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.

Voraussetzungen

Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
  • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
  • Die Datenschutzaufsichtsbehörde geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden