Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen
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Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen
Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
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Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Es ist empfehlenswert, der Beschwerde Unterlagen beizufügen, die der Datenschutzaufsichtsbehörde die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Die Datenschutzaufsichtsbehörde geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.