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Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen

Sachsen 99015012000000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015012000000

Leistungsbezeichnung

Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Volltext

Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Wenn Sie mit einer Behinderung leben, kann die Agentur für Arbeit Ihnen bei folgenden Fragen behilflich sein:

  • Wie kann ich wieder ins Berufsleben einsteigen?
  • Wie kann ich meinen Arbeitsplatz an meine Bedürfnisse anpassen?
  • Welche Hilfen gibt es für mich?

Ihre Agentur für Arbeit unterstützt Sie vor und während der Ausbildung, bei der beruflichen Weiterbildung und im Berufsalltag.

Wichtig: Kontaktieren Sie zuerst das Integrationsamt oder prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber* zu einer behindertengerechten Ausgestaltung verpflichtet ist.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

Vorgeschriebene Formulare (von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt)

Voraussetzungen

  • Das Integrationsamt übernimmt keine Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung.
  • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare. Die Antragstellung ist jedoch auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger möglich.

  • Sollte die Bundesagentur für Arbeit feststellen, dass ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet.
  • Über den Eingang und gegebenenfalls die Weiterleitung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden