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Prüfstelle für Messgeräte, Anerkennung beantragen

Sachsen 99063024016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063024016000

Leistungsbezeichnung

Prüfstelle für Messgeräte, Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Prüfstelle für Messgeräte, Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Volltext

Anerkennung einer Prüfstelle zur Überprüfung von Messgeräten nach § 13 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bekanntgabe (Notifizierung) (Original)
  • Gesellschaftsvertrag, Satzung, Firmeneintrag (Kopie)
  • Angabe zur Versicherung (Kopie)
  • Nachweis zum Qualitätssicherungssystem (QMH) (Kopie)
  • Nachweis der Akkreditierung (Urkunde, Begutachtungsberichte) (Kopie)
  • Messberichte zum Fachkundenachweis (Kopie)
  • Nachweis zur Qualifikation (Zeugnisse, Fachkundenachweise) (Kopie)
  • Bescheid über die Erstbekanntgabe in einem anderen Bundesland (Kopie)

Voraussetzungen

Die betreffenden Stellen müssen vor einer Bekanntgabe ihre Kompetenz gemäß Richtlinie VDI 4208 Blatt 2, Ausgabe Oktober 2011 nachgewiesen haben.

Dies bedeutet, dass bestimmte Anforderungen an

  • das Personal,
  • die Kenntnisse über Prüfverfahren,
  • praktische Erfahrungen,
  • die gerätetechnische Ausstattung,
  • die Kenntnisse fachspezifischer Regelungen

erfüllt sein müssen.

Kosten

 EUR 150,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

Verfahrensablauf

  1. Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle für Messgeräte und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. (siehe –> Weitere Informationen)
  2. Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die zu begleichende Rechnung zu.
  4. Die Bekanntgabe wird im Internetauftritt des Recherchesystems "ReSyMeSa" (www.resymesa.de) veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Frist

­

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden