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Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden

Sachsen 99050012104001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012104001

Leistungsbezeichnung

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.

Volltext

Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung (AO)

Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.

Als Betreiber* eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes unterliegen Sie nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt.

Zusätzlich zur Pflicht, die Eröffnung des Betriebs anzuzeigen, besteht die Verpflichtung, dem Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Vordruck zur Anzeige der Aufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit

auf Anforderung durch das Finanzamt:

  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (Verträge)

Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung oder Ihr Finanzamt mit.

Voraussetzungen

Zur Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft gehören unter anderem:

  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Weinbau
  • Gartenbau
  • im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
  • Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
  • land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Anzeige der Erwerbstätigkeit

  • Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
  • Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
  • Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Meldefrist: ein Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden