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Vereinsregister, Eintragung bei Auflösung und Liquidation eines Vereins anmelden

Sachsen 99119004060002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119004060002

Leistungsbezeichnung

Vereinsregister, Eintragung bei Auflösung und Liquidation eines Vereins anmelden

Leistungsbezeichnung II

Vereinsregister, Eintragung bei Auflösung und Liquidation eines Vereins anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Falls ein Verein beziehungsweise seine Mitglieder sich nicht mehr in der Lage sehen, den Zweck des Vereins zu verwirklichen (zum Beispiel bei Mitgliederschwund), kann die Auflösung und in der Regel die darauffolgende Liquidation des Vereins erforderlich sein. Die Auflösung und die Liquidatoren* sowie deren Vertretungsmacht ist beim Registergericht zur Eintragung anzumelden. Die Erklärung zur Vereinsauflösung muss notariell beglaubigt werden.

Volltext

Falls ein Verein beziehungsweise seine Mitglieder sich nicht mehr in der Lage sehen, den Zweck des Vereins zu verwirklichen (zum Beispiel bei Mitgliederschwund), kann die Auflösung und in der Regel die darauffolgende Liquidation des Vereins erforderlich sein. Die Auflösung und die Liquidatoren* sowie deren Vertretungsmacht ist beim Registergericht zur Eintragung anzumelden. Die Erklärung zur Vereinsauflösung muss notariell beglaubigt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Abschrift des Auflösungsbeschlusses
  • bei durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellten Liquidatoren: Abschrift des Bestellungsbeschlusses
  • bei von den gesetzlichen Regelungen abweichender Vertretungsmacht der Liquidatoren: Abschrift der diese Bestimmung enthaltenden Urkunde

Voraussetzungen

Im Einzelfall zu erfragen.

Kosten

Die Kosten für eine Anmeldung zur Eintragung ins Vereinsregister variieren je nach Einzelfall:

  • Gebühr für die Eintragung in das Vereinsregister und Bekanntmachungskosten
  • gegebenenfalls Kosten für die Vorbereitung der Anmeldung
  • weitere (vom Gegenstandswert abhängige) Kosten, wenn das Notariat auch mit der Übermittlung der beglaubigten Unterlagen an das Registergericht beauftragt ist

Verfahrensablauf

Die Erklärung der Vereinsauflösung muss schriftlich abgefasst und die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen von einem Notar beglaubigt werden.

  • Vereinbaren Sie mit einem Notariat einen Termin, zu dem alle Vertretungsberechtigten anwesend sind.
  • Der Notar berät Sie auf Ihren Wunsch hin zu den Formulierungen der Erklärungen und des Antrags.
  • Der Notar nimmt die Erklärungen der Vertretungsberechtigten zur Anmeldung der Registereintragung entgegen und beglaubigt diese. Die Beglaubigung mittels Videokommunikation ist zulässig.
  • Das Notariat reicht in Ihrem Auftrag die beglaubigten Erklärungen zur Anmeldung beim zuständigen Registergericht ein.
  • Sie können die notariell beglaubigten Erklärungen mit den weiteren Unterlagen auch selbst beim Registergericht einreichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Lehnt das Registergericht Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen der einfachen Beschwerde nur beschwerdeberechtigt ist, wer durch den Nichtlöschungsbeschluss in seinen Rechten verletzt ist, § 59 Absatz 1 FamFG. Diese Verletzung muss belegt werden. Auch Vereinsmitglieder sind nicht per se beschwerdebefugt.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden