Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen
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- § 60 Abgabenordnung (AO) – Anforderungen an die Satzung
Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.
Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.
Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, es ist jedoch empfehlenswert. Dadurch kann überprüft werden, ob Ihr Satzungsentwurf den Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.
Satzungsentwurf
Hinweis: Es wird empfohlen, den Satzungsentwurf noch vor der Gründungsversammlung vom Finanzamt überprüfen zu lassen. So können Sie gegebenenfalls noch Änderungen im Entwurf vornehmen.
- die Gründungsmitglieder eines Vereins stellen eine formlose Anfrage beim Finanzamt
- daraufhin gibt das Finanzamt Hinweise oder Auskünfte. Das kann in schriftlicher oder mündlicher Form geschehen