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Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen

Sachsen 99119005016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119005016000

Leistungsbezeichnung

Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen

Leistungsbezeichnung II

Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

Volltext

Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, es ist jedoch empfehlenswert. Dadurch kann überprüft werden, ob Ihr Satzungsentwurf den Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.

Erforderliche Unterlagen

Satzungsentwurf

Hinweis: Es wird empfohlen, den Satzungsentwurf noch vor der Gründungsversammlung vom Finanzamt überprüfen zu lassen. So können Sie gegebenenfalls noch Änderungen im Entwurf vornehmen.

Voraussetzungen

Ein Satzungsentwurf muss vorliegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • die Gründungsmitglieder eines Vereins stellen eine formlose Anfrage beim Finanzamt
  • daraufhin gibt das Finanzamt Hinweise oder Auskünfte. Das kann in schriftlicher oder mündlicher Form geschehen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden