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Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe, staatliche Anerkennung beantragen

Sachsen 99088016016001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088016016001

Leistungsbezeichnung

Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe, staatliche Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe, staatliche Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:

Volltext

Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:

  • Durchführung von landesrechtlich geregelten Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
  • Ausstellung von Urkunden über die Berechtigung zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel "Fachpflegeexpertin für den Operationsdienst")

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich zum ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular in Papierform:

  • Anlagen zum Antrag, siehe –> Onlineantrag und weitere Angebote
  • Anlagen
  • Nachweise über die berufliche Qualifikation der Schulleitung (amtlich beglaubigte Kopie oder Zweitschrift im Original)
  • Vereinbarungen mit den Einrichtungen gemäß Anlage 3 in Kopie
  • Mietvertrag gemäß Anlage 4 in Kopie

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Anerkennung können öffentliche, freigemeinnützige und private Träger stellen.

Eine Einrichtung wird dann als für die Weiterbildung geeignet anerkannt, wenn sie

  • von einer geeigneten Person geführt wird,
  • über fachlich geeignetes Unterrichtspersonal verfügt,
  • die Durchführung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen, die eine fachliche Anleitung gewährleisten, vertraglich gesichert hat,
  • über Unterrichtsräume und eine ausreichende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln verfügt und
  • die Weiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchführt.

Kosten

EUR 250,00 bis EUR 1.805

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag mittels ausfüllbarem Formular

Beantragen Sie die Anerkennung elektronisch. Zur Antragstellung müssen Sie die hierfür vorgesehenen Formulare verwenden.

Achtung: Die Online-Übertragung ist derzeit nur mit dem Microsoft Internet Explorer IE bis Version 11 möglich, alternativ reichen Sie bitte die Formularausdrucke ohne Antragsnummer ein.

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus.
  • Am Ende des Formulars werden Sie aufgefordert, dieses abzusenden. Danach öffnet sich eine Bestätigungsseite, auf der Sie die Schaltfläche "Formularansicht" betätigen.
  • Das ausgefüllte Antragsformular wird nun angezeigt, und Sie notieren sich bitte die Antragsnummer (oben rechts auf dem Antrag).
  • Die Antragsnummer benötigen Sie für das Ausfüllen der vier Anlagen, die Sie dann ebenfalls elektronisch versenden.
  • Reichen Sie zusätzlich zu den elektronischen Unterlagen weitere Unterlagen in Papierform ein.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Einrichtung als geeignet für die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen anerkannt. Sie erhalten hierüber einen schriftlichen Bescheid.

Tipp: In der rechten Randspalte finden Sie auch ein Merkblatt, in welchem Sie ausführliche Hinweise zur Antragstellung und zum Ausfüllen der Formulare erhalten.

Bearbeitungsdauer

bis zu 3Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nachweis über durchgeführte Weiterbildungen

  • Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen nach Abschluss eines jeden Weiterbildungslehrgangs dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachweisen, dass die Weiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchgeführt worden sind.
  • Für die Meldung stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Portal gesunde.sachsen.de verschiedene Formblätter zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden