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Architekten / Stadtplaner, Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Sachsen beantragen

Sachsen 99140001060004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060004

Leistungsbezeichnung

Architekten / Stadtplaner, Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Sachsen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Architekten / Stadtplaner, Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Sachsen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Berufsbezeichnungen "Architekt / Architektin", "Innenarchitekt / Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin" und "Stadtplaner / Stadtplanerin" sind in Sachsen geschützt und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen im Namen einer Gesellschaft geführt werden. Das Recht, diese Berufsbezeichnungen im Namen der Gesellschaft zu führen, setzt bei Gesellschaften, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, die Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Sachsen voraus.

Volltext

Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis nach § 9 Sächsisches Architektengesetz (SächsArchG)

Die Berufsbezeichnungen "Architekt / Architektin", "Innenarchitekt / Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin" und "Stadtplaner / Stadtplanerin" sind in Sachsen geschützt und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen im Namen einer Gesellschaft geführt werden. Das Recht, diese Berufsbezeichnungen im Namen der Gesellschaft zu führen, setzt bei Gesellschaften, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, die Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Sachsen voraus.

  • Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Pflichtmitglied der Architektenkammer Sachsen. Es gelten Berufspflichten.
  • Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Bundesland werden in das dortige Gesellschaftsverzeichnis eingetragen. Diese Gesellschaften sind berechtigt, die Berufsbezeichnungen dann auch im Freistaat Sachsen zu führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in das Gesellschafterverzeichnis (Formulare & Online-Dienste)
  • Nachweis des Sitzes im Freistaat Sachsen (einfache Kopie)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (einfache Kopie)
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder Partnerschaftsvertrag (einfache Kopie)
  • Liste der Gesellschafter (einfache Kopie)
  • Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister (einfache Kopie)

Formulare

Voraussetzungen

  • Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Freistaat Sachsen
  • Ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Regelung im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung, dass die Gesellschaft mehrheitlich durch Berufsangehörige oder gemeinschaftlich mit Personen, die die Berufsbezeichnungen "Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin" führen gebildet und vertreten wird. In letzterem Fall kann die Eintragung der Gesellschaft nur bei einer Kammer (Ingenieurkammer Sachsen oder Architektenkammer Sachsen) beantragt werden (gilt nicht für Partnerschaften beziehungsweise PartGmbB)

Hinweis:

  • Das Sächsische Architektengesetz enthält detaillierte Regelungen zu den oben genannten Voraussetzungen.

 

Kosten

Gebühr (einmalig) für die Eintragung

  • GmbHs, Partnerschaften nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – mit und ohne beschränkter Haftung – und sonstige Gesellschaften: EUR 485,00
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): EUR 320,00

Verfahrensablauf

Rufen Sie über Amt24 das Antragsformular auf und drucken Sie es aus. Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

  • Die Architektenkammer Sachsen bestätigt Ihnen binnen eines Monats nach Eingang des Antrags den Empfang der Unterlagen und teilt Ihnen gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen.
  • Über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Verfahrensdauer: bis zu drei Monate nach Einreichen der vollständigen Unterlagen

Achtung! Es gilt keine Genehmigungsfiktion.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­Klage vor dem Verwaltungsgericht (Nähres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden