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Tierarzt / Tierärztin, Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen

Sachsen 99018116000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018116000000

Leistungsbezeichnung

Tierarzt / Tierärztin, Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Tierarzt / Tierärztin, Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.

Volltext

Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.

Hinweise:

  • Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie ebenfalls unverzüglich anzeigen.
  • Nach § 5 Abs.1 der Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit innerhalb eines Monats auch der Landestierärztekammer anzeigen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde

Voraussetzungen

 

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen. Sie müssen folgende Angaben machen:

  • Name
  • Anschrift der Niederlassung
  • Zeitpunkt der Niederlassung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden