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Lebensmittelchemiker / Lebensmittelchemikerin (andere EU-Staaten), Anerkennung beantragen

Sachsen 99019003016000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019003016000

Leistungsbezeichnung

Lebensmittelchemiker / Lebensmittelchemikerin (andere EU-Staaten), Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Lebensmittelchemiker / Lebensmittelchemikerin (andere EU-Staaten), Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Lebensmittelchemiker* aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz können die Anerkennung ihres Diploms beziehungsweise Hochschulabschlusses als Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker für den Freistaat Sachsen beantragen.

Volltext

Anerkennung von Hochschuldiplomen aus anderen EU- oder EWR-Staaten als Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

Lebensmittelchemiker* aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz können die Anerkennung ihres Diploms beziehungsweise Hochschulabschlusses als Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker für den Freistaat Sachsen beantragen.

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker in Sachsen gliedert sich in zwei Teilbereiche:

  • Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität (Regelstudienzeit einschließlich Prüfungen: neun Semester)
  • Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfgegenständeüberwachung (Ausbildungsdauer einschließlich Prüfungen: zwölf Monate)

Die Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos)
  • Diplom / Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Nachweise der Studien- und Ausbildungsinhalte in Form von Studienbuch, Studienordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Ausbildung zur Erlangung des Ausbildungsnachweises hervorgehen
  • Bescheinigung über Dauer und Art der bisherigen beruflichen Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder Übersetzer erfolgt sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz.
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss erworben und zwar
    • in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz und
    • nach einer mindestens dreijährigen Hochschulausbildung
  • Sie verfügen über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
  • Sie legen eine Eignungsprüfung ab, in der die für die Ausübung der Tätigkeit einer staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder eines Lebensmittelchemikers erforderlichen fachwissenschaftlichen, lebensmittelrechtlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden, die in der bisherigen Ausbildung nicht vermittelt worden sind. Inhalt der Eignungsprüfung ist der zweite und dritte Prüfungsabschnitt.

Kosten

für die Anerkennung: Verwaltungsgebühr zwischen EUR 50,00 und EUR 1.500

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung Ihrer Ausbildung müssen Sie formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle einbringen.

  • Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags und der Unterlagen. Wenn noch Unterlagen fehlen, wird dies ebenfalls mitgeteilt.
  • Das Ministerium begutachtet die eingereichten Unterlagen, entscheidet über die Anerkennung Ihrer Berufsausbildung sowie den Umfang der Eignungsprüfung und gibt Ihnen die Entscheidung innerhalb von vier Monaten bekannt.

Bearbeitungsdauer

Entscheidung über den Antrag: innerhalb von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden