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Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen

Sachsen 99123010023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123010023000

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen

Leistungsbezeichnung II

Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

Volltext

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.

Ansprechstellen

  • Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung von Auszügen: Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebiet (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt.
  • Auszüge, die Flurstücke in verschiedenen Landkreisen oder Kreisfreien Städten betreffen: auch beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich
  • darüber hinaus: Erteilung von Auszügen auch durch weitere befugte Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Hinweis: Sollten Sie Auskunft zu Eigentümerangaben beantragen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.
  • Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, erteilt.
  • Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Kosten

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: EUR 23,80 bis 47,60 je Auszug
  • Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 bis 23,80)

Verfahrensablauf

Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular (siehe "Formulare und weitere Angebote") bei

  • der unteren Vermessungsbehörde oder
  • beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen oder
  • den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht zutreffend

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden