Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen

Sachsen 99123009058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123009058000

Leistungsbezeichnung

Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen

Leistungsbezeichnung II

Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.

Volltext

Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.

Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzzeichen angebracht (abgemarkt) und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft werden.

Ansprechstelle

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Vermessungsingenieur Ihrer Wahl (siehe –> Zuständige Stelle). Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung kann Ihnen keine Auskünfte zu Ihrem Anliegen erteilen.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ihrer Wahl

Erforderliche Unterlagen

­keine

Voraussetzungen

Antragsberechtigt: der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin des Grundstückes

Kosten

  • Verfahrenskosten: Berechnung nach Vermessungskostenverordnung (aufwandsabhängig)

Auskunft über die genaue Kostenhöhe zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erteilen Ihnen die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Verfahrensablauf

  • Als Grundstückseigentümer oder Eigentümerin können Sie einen Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
  • Er wird Ihnen den Ablauf der Katastervermessung und Abmarkung sowie den erforderlichen Umfang erläutern und Sie bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens begleiten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden