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Massenaufstieg von Kinderluftballons, Freigabe durch die Flugsicherung beantragen

Sachsen 99080014001001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080014001001

Leistungsbezeichnung

Massenaufstieg von Kinderluftballons, Freigabe durch die Flugsicherung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Massenaufstieg von Kinderluftballons, Freigabe durch die Flugsicherung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

Volltext

Antrag nach § 21 Luftverkehrs-Ordnung für einen Massenaufstieg von Luftballonen

Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

Kinderluftballons aufsteigen zu lassen, ist ein beliebter Höhepunkt vieler Veranstaltungen. Der Aufstieg einer größeren Anzahl von Ballons ist aber nicht uneingeschränkt möglich, denn dies kann zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden.

Achtung! In Flughafennähe brauchen Sie immer eine Freigabe, auch wenn nur wenige Ballons aufsteigen.

Erforderliche Unterlagen

Zu Ihrem Antrag beziehungsweise im Online-Formular sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Adresse des Startortes
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Anzahl der Luftballons

Voraussetzungen

Die Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung ist in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone) erforderlich für den Aufstieg von:

  • 500 und mehr Ballons
  • gebündelten Ballons (Ballontrauben)
  • Ballons mit daran befestigten Gegenständen

Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Brandschutz eingehalten werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte vor Antragstellung bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), ob eine Freigabe erforderlich ist.

Antragstellung

Stellen Sie Ihren Antrag online bei der Deutschen Flugsicherung (siehe Liste "Formulare & Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte)

Prüfung und Freigabe

  • Anhand des Aufstiegsorts überprüft die Deutsche Flugsicherung, ob die Freigabe erteilt werden kann.
  • Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab, sie kann mit Auflagen verbunden werden.
  • Sie erhalten telefonisch oder schriftlich Bescheid.

Bearbeitungsdauer

circa 2 Wochen

 

Frist

Antragsbearbeitung: etwa 2 Wochen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

 

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden