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Handwerksrolle, Eintragung löschen

Sachsen 99058067064001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058067064001

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle, Eintragung löschen

Leistungsbezeichnung II

Handwerksrolle, Eintragung löschen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist.

Volltext

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist.

Tipp: Die sächsischen Handwerkskammern (HWK) bieten auf ihren Internetseiten umfassende Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle an.

Hinweis: Die Eintragung in der Handwerksrolle kann auch von Amts wegen gelöscht werden, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung des zuständigen Gewerbeamtes
  • Antrag auf Löschung einer Eintragung aus der Handwerksrolle
  • Handwerkskarte oder Gewerbekarte

Voraussetzungen

  • Wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr erfüllen, ist Ihre Eintragung in der Handwerksrolle auf Antrag oder von Amts wegen zu löschen.
  • Mit der vollzogenen Löschung erlischt Ihre Berechtigung, das betreffende Handwerk auszuüben.
  • Beachten Sie, dass eine bloße Abmeldung beim Gewerbeamt nicht automatisch zur Löschung Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle führt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Löschungsantrag stellen Sie persönlich, schriftlich oder online bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA); je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen oder den Onlinedienst nutzen (siehe –> Onlineantrag).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Beantragung: sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden