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Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen

Sachsen 99035002068000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035002068000

Leistungsbezeichnung

Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht anwendbar

Teaser

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das siebente Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Volltext

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das siebente Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von EUR 500,00.

Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebten Kind zur Welt gekommen sind.

Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) oder über das Internetportal des Bundesverwaltungsamtes.

  • Die Stadt- / Gemeindeverwaltung prüft die Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft. Wenn Sie es wünschen, können auch Angaben zu den Lebensverhältnissen Ihrer Familie aufgenommen werden. Nach der Prüfung wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
  • Ist der Antrag bestätigt und im Bundespräsidialamt eingegangen, stellt dieses eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus.
  • Ein Repräsentant Ihrer Gemeinde überreicht Ihnen das Dokument und das Patengeschenk.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung: bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden