Jagdschein, Adressänderung melden
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- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung, Falknerprüfung
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Die Adressänderung in Ihrem Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie eine andere Person damit beauftragen, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.