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Datenschutz - Verarbeitung von Daten einschränken

Sachsen 99032001063000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99032001063000

Leistungsbezeichnung

Datenschutz - Verarbeitung von Daten einschränken

Leistungsbezeichnung II

Datenschutz - Verarbeitung von Daten einschränken

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können von dem Verantwortlichen unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.

Volltext

Sie können von dem Verantwortlichen unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.

Eine Verarbeitung ist dann nur noch

  • mit Ihrer Einwilligung
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
  • zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person
  • aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats

möglich.

Hinweis: Im Bereich der polizeilichen, justiziellen oder nachrichtendienstlichen Vearbeitung bestehen Sonderregelungen, die inhaltlich jedoch weitgehend Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung ist möglich:

  • wenn Sie die Richtigkeit der zu Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten bestreiten; in diesem Fall dauert die Einschränkung so lange, wie der/die Verantwortliche braucht, um die Richtigkeit Ihrer Daten zu überprüfen
  • wenn die Verarbeitung Ihrer Daten rechtswidrig ist; in diesem Fall können Sie die Einschränkung statt der Löschung verlangen
  • wenn der/die Verantwortliche Ihre Daten nicht länger benötigt, Sie sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
  • wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der/des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Hinweis: Die Einschränkung der Verarbeitung lässt die Anbietungspflicht der Ihre Daten tragenden Unterlagen an das zuständige Archiv nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen unberührt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Ist eine der Voraussetzungen gegeben, dann können Sie schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in sonstiger Form bei der handelnden öffentlichen Stelle die Einschränkung beantragen.
  • Der/die Verantwortliche muss Sie unterrichten, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Bearbeitungsdauer

in der Regel ein Monat

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten; Klage gegen den/die Verantwortliche

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden