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Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte anerkennen lassen

Sachsen 99145004000000 Typ 10

Inhalt

Leistungsschlüssel

99145004000000

Leistungsbezeichnung

Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 10

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen müssen Sie diese von der Sächsischen Landesärztekammer anerkennen lassen. Fortbildungsmaßnahmen zu medizinisch-fachlichen Themen müssen unter ärztlicher wissenschaftlicher Leitung konzipiert und durchgeführt werden.

Volltext

Antrag auf Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltern nach § 9 und § 10 der Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

Als Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen müssen Sie diese von der Sächsischen Landesärztekammer anerkennen lassen. Fortbildungsmaßnahmen zu medizinisch-fachlichen Themen müssen unter ärztlicher wissenschaftlicher Leitung konzipiert und durchgeführt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Veranstaltungsprogramm sowie Einladung (Original)
  • Antrag auf Anerkennung als Fortbildungsveranstalter (Original)

Voraussetzungen

Fortbildungsveranstaltung

Für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die zu vermittelnden Fortbildungsinhalte

  • den Zielen der Berufsordnung und dieser Fortbildungsordnung entsprechen,
  • die bundeseinheitlichen Empfehlungen der Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung berücksichtigen und
  • frei von wirtschaftlichen Interessen sind.

Die Fortbildung sollte grundsätzlich arztöffentlich sein. Sie als Veranstalter und auch die Referenten müssen der Sächsischen Landesärztekammer ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen.

Fortbildungsveranstalter

Um als Fortbildungsveranstalter anerkannt zu werden müssen Sie:

  • einschlägige Erfahrungen bei der Konzeption, Organisation, Durchführung und Auswertung ärztlicher Fortbildungsmaßnahmen nachweisen können,
  • bereits am Zertifizierungsverfahren der Sächsischen Landesärztekammer teilgenommen haben und
  • alle von Ihnen eingereichten Fortbildungsmaßnahmen müssen anerkannt worden sein.

Hinweise:

  • Auf Anforderung der Sächsischen Landesärztekammer müssen Sie Ihr Verfahren der internen Qualitätssicherung darlegen können.
  • Der anerkannte Fortbildungsveranstalter ist berechtigt, von ihm in eigener Verantwortung geplante und in Sachsen durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie A, B und C nach der Satzung Fortbildung zu bewerten. Die vom anerkannten Fortbildungsveranstalter bewerteten Fortbildungsmaßnahmen sind arztöffentlich und werden in geeigneter Form angekündigt. Die anerkannten Veranstaltungen müssen medizinisches Fachwissen auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vermitteln, den Zielen der Berufsordnung entsprechen, frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter sein und unter qualifizierter ärztlicher Leitung stehen.

Kosten

EUR 150,00

Verfahrensablauf

Die Anerkennung wird von dem als wissenschaftlicher Leiter fungierenden Arzt und dem Veranstalter bei der zuständigen Stelle beantragt.

  • Nutzen Sie bitte hierzu die Online-Antragstellung.
  • Die Anerkennung wird durch die Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen. Über die Höhe der Punktvergabe werden Sie durch die Sächsischen Landesärztekammer informiert.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung Ihrer Fortbildungsveranstaltung wird diese automatisch im Online-Fortbildungskalender auf der Homepage der SLÄK veröffentlicht.

Auf Anforderung der Sächsischen Landesärztekammer müssen Sie eine Erklärung über die Firmen- und Produktneutralität aller Referenten und Moderatoren, sowie die Finanzierung Ihrer Fortbildungsveranstaltung vorlegen. Die Teilnehmer sind nach durchgeführter Veranstaltung elektronisch an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) zu melden und die Kopie der Teilnehmerliste der Sächsischen Landesärztekammer zur Kenntnis zu geben.

Wenn Sie als Fortbildungsveranstalter anerkannt werden wollen, müssen Sie dazu ebenfalls einen Antrag an die Sächsische Landesärztekammer stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung: bis spätestens 4 Wochen vor dem angesetzten Termin

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden