Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen
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- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 1 Tarifstelle 2
Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Hausapothekenbescheinigung erhalten.
Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Hausapothekenbescheinigung erhalten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.