Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Beschwerde über Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur

Sachsen 99109016176000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109016176000

Leistungsbezeichnung

Beschwerde über Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde über Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wurde Ihre Rufnummer oder Ihre Adresse für unerwünschte Werbezwecke genutzt, ohne dass Sie darin eingewilligt haben, so spricht man von einem Rufnummernmissbrauch. Über unerlaubte Werbeanrufe, so genannte Cold Calls, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Dies betrifft den Rufnummernmissbrauch

Volltext

Wurde Ihre Rufnummer oder Ihre Adresse für unerwünschte Werbezwecke genutzt, ohne dass Sie darin eingewilligt haben, so spricht man von einem Rufnummernmissbrauch. Über unerlaubte Werbeanrufe, so genannte Cold Calls, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Dies betrifft den Rufnummernmissbrauch

  • per Telefon,
  • per Handy,
  • per Fax,
  • per E-Mail,
  • per Post

sowie

  • die falschen oder fehlenden Preisangaben für angegebene Rufnummern in Radio, Fernsehen und Printmedien.

Rufnummernmissbrauch per Telefon oder Handy

Dabei handelt es sich um

  • Ping-Anrufe: Sie erhalten einen Anruf, bei dem Ihr Telefon oder Handy nur einmal klingelt. Die Rufnummer, die dann auf Ihrem Display erscheint, soll Sie dazu animieren, eine überteuerte Nummer zurückzurufen.
  • Gewinnmitteilungen: Sie bekommen per Anruf oder SMS eine Gewinnbenachrichtigung und um diesen Gewinn abzurufen oder weitere Details zu erfahren, werden Sie aufgefordert, eine kostspielige Hotline anzurufen.
  • Unerlaubte Telefonwerbung: Sie erhalten Werbeanrufe von Firmen, zu denen Sie keine Geschäftsbeziehung haben. Dabei handelt es sich beispielsweis um Werbung für Produkte, Lotterien, Telefonverträge oder Zeitschriftenabonnements.
  • Unerlaubte Werbung über SMS oder Messenger Dienste: Messenger Dienste sind zum Beispiel Facebook, WhatsApp, Threema u.a.

Rufnummernmissbrauch per Fax oder E-Mail

Dieser geschieht durch

  • Spam: Sie erhalten unerwünschte Werbenachrichten, in denen für Produkte und Dienstleistungen geworben wird und Sie eventuell aufgefordert werden, eine überteuerte Nummer anzurufen.
  • Dialer: Es gibt bestimmte Dienstleistungen über Datenverbindungen, die kostenpflichtig sind. Um solche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, erfolgt die Anwahl durch ein bestimmtes Programm, einem sogenannten Dialer. Die bestehende Datenverbindung (also beispielsweise das Internet) wird getrennt und es wird eine neue Verbindung über eine entgeltpflichtige Rufnummer hergestellt. Werden Sie unzureichend über einen Dialer informiert oder haben Sie nicht explizit Ihre Zustimmung gegeben, handelt es sich ebenfalls um einen Rufnummernmissbrauch.

Rufnummernmissbrauch per Post

  • Werbe- und Gewinnmitteilung: Das Zusenden von Werbung oder Gewinnmitteilungen per Post gilt grundsätzlich nicht als Rufnummernmissbrauch, wenn für die angegebenen Rufnummern der Preis angegeben ist. Fehlt die Preisangabe oder ist diese fehlerhaft, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beschwerde benötigen Sie ein Formular für Ihr entsprechendes Anliegen. Die Formulare für die verschiedenen Formen des Rufnummernmissbrauchs finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Voraussetzungen

       

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihre Beschwerde können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen: per Post, als Fax oder eingescannt als E-Mail-Anhang.

In Ihrer Beschwerde sollten Sie vor allem zu folgenden Punkten Angaben machen:

  • Datum des Anrufes
  • Name des Anrufers und wenn möglich dessen Rufnummer
  • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist
  • beworbenes Produkt
  • Details zum Gesprächsverlauf
  • Haben Sie eine Einwilligung in den Erhalt dieses Werbeanrufes erteilt? Haben Sie die Einwilligung später widerufen?

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

 keine Angaben

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

       nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden