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Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, Meldung beim Finanzamt

Sachsen 99102038000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102038000000

Leistungsbezeichnung

Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, Meldung beim Finanzamt

Leistungsbezeichnung II

Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, Meldung beim Finanzamt

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Das Finanzamt benötigt von Ihnen zudem Angaben zur steuerlichen Erfassung. Der Fragebogen steht online zur Verfügung und ist elektronisch einzureichen. Mit Übermittlung des Fragebogens ist zugleich die Anzeigepflicht erfüllt, sodass eine separate Mitteilung an das Finanzamt nicht zwingend nötig ist.

Volltext

Anzeige über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abgabenordnung (AO)

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Das Finanzamt benötigt von Ihnen zudem Angaben zur steuerlichen Erfassung. Der Fragebogen steht online zur Verfügung und ist elektronisch einzureichen. Mit Übermittlung des Fragebogens ist zugleich die Anzeigepflicht erfüllt, sodass eine separate Mitteilung an das Finanzamt nicht zwingend nötig ist.

Unabhängig davon, wo Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, erfolgt die Anmeldung bei dem Finanzamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Hinweis: Freiberufliche unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

auf Anforderung:

  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der fachlichen Qualifikation
  • Nachweis zur Gründung (Verträge)

Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihr Finanzamt mit.

Voraussetzungen

Zur freiberuflichen Tätigkeit gehören im Wesentlichen bestimmte selbstständige Berufstätigkeiten (sogenannte "Katalogberufe“) wie beispielsweise

  • Ärzte,
  • Rechtsanwälte,
  • Heilpraktiker,
  • Krankengymnasten,
  • Ingenieure,
  • Journalisten.

und selbstständig ausgeübte Tätigkeiten, zum Beispiel die

  • wissenschaftliche,
  • künstlerische,
  • schriftstellerische,
  • unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.

Damit es sich um freiberufliche Einkünfte handelt, muss die Tätigkeit in der Rechtsvorschrift des § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) ausdrücklich aufgeführt oder zumindest den genannten Katalogberufen ähnlich sein. Ähnlichkeit besteht, wenn die Berufsbilder in wesentlichen Punkten übereinstimmen – das heißt, die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen vergleichbar sein. Darüber hinaus müssen Sie über Fachkenntnisse verfügen, die Sie befähigen, das Unternehmen leitend und eigenverantwortlich zu führen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einreichen (siehe –> Formulare und weitere Angebote | nach Ortsauswahl); daneben stellen kommerzielle Anbieter die entsprechende Möglichkeit bereit.

Möchten Sie die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt zudem noch separat mitteilen, genügt ein formloses Schreiben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Meldefrist: ein Monat nach Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden