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Tätigkeit mit Krankheitserregern, Erlaubnis beantragen

Sachsen 99003021005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003021005000

Leistungsbezeichnung

Tätigkeit mit Krankheitserregern, Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Tätigkeit mit Krankheitserregern, Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten möchte, benötigt dazu gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese muss beantragt werden.

Volltext

Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wer Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten möchte, benötigt dazu gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese muss beantragt werden.

Als Krankheitserreger gelten vermehrungsfähige übertragbare Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten und Ähnliches, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheiten verursachen können.

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gelten für Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte für bestimmte mikrobiologische Untersuchungen sowie für bestimmte Verfahren wie beispielsweise Sterilitätsprüfungen. Wer unter Aufsicht von Personen, die eine Erlaubnis haben oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind, arbeitet, braucht ebenfalls keine Erlaubnis.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Abschlusszeugnis des Studiums als beglaubigte Kopie (zum Beispiel Bachelor-/Master-/Diplomurkunde und –zeugnis)
  • bei ärztlichen Antragstellern zusätzlich: Approbationsurkunde und Facharztanerkennung
  • bei naturwissenschaftlichen Studiengängen zusätzlich: Nachweis mikrobiologischer Studieninhalte
  • kurzer beruflicher Lebenslauf und Auflistung der Publikationen
  • Angaben zum bisherigen Umfang der Arbeit mit humanpathogenen Krankheitserregern unter Angabe der Risikogruppe
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die selbst im Besitz einer Erlaubnis (nach § 19 BSeuchG oder § 44 IfSG) zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist – diese Bestätigung sollte Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten beinhalten, sowie konkret die Krankheitserreger mit Risikogruppe benennen, mit denen umgegangen wurde
  • Kopie der Erlaubnis nach § 44 IfSG der beaufsichtigenden Person
  • Nachweis der Zuverlässigkeit:
    • bei Selbstständigen: Führungszeugnis
    • bei Angestellten: Beurteilung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers

Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Personen erhalten, die

  • die erforderliche Sachkenntnis besitzen und
  • sich in Bezug auf die Tätigkeiten, für deren Ausübung die Erlaubnis beantragt wird, als zuverlässig erwiesen haben.

Die erforderliche Sachkenntnis wird durch einen Hochschulabschluss der Medizin, Tiermedizin oder Pharmazie beziehungsweise eines anderen naturwissenschaftlichen Studiums mit mikrobiologischen Inhalten sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern, unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist, erfüllt.

Kosten

von EUR 163,00 bis 403,00

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden