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Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

Sachsen 99041004034000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041004034000

Leistungsbezeichnung

Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

Leistungsbezeichnung II

Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.

Volltext

Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.

Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.

Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweis
  • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

Voraussetzungen

  • physische und psychische Gesundheit
  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")

Kosten

  • variabel

Elternbeitrag – die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Verfahrensablauf

Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
  • Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
  • Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
  • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen.
  • Die Betreuungsperson benötigt eine Pflegeerlaubnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anmeldung: sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn

Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden