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Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen

Sachsen 99400002017007 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400002017007

Leistungsbezeichnung

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

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Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Sachsen die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

Volltext

Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Sachsen die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

Mit der Patenschaft wird zugleich eine Zuwendung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von EUR 3.000 gewährt. Zweck des Zuschusses ist es, die mit einer Drillingsgeburt entstehenden Sonderaufwendungen zu decken, die nicht von den gewöhnlichen Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst sind. Verpflichtungen für den Ehrenpaten aus der Patenschaft sind ausgeschlossen.

Hinweis: Die Zuwendung erfolgt zusätzlich zum Elterngeld und zur möglichen Unterstützung für Drillingsgeburten aus Mitteln der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind".

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder (in Kopie)

Voraussetzungen

  • Mehrlingsgeburt (ab Drillingen)
  • Hauptwohnsitz der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sachsen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Patenschaft für Mehrlingsgeburten beantragen Sie mit dem hierfür vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an das Jugendamt.
  • Das Jugendamt leitet Ihren Antrag an den Kommunalen Sozialverband Sachsen weiter, welcher über Ihren Antrag entscheidet. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung: innerhalb eines Jahres ab Geburt der Kinder

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

 nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden