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Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben

Sachsen 99083001011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011000

Leistungsbezeichnung

Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben

Leistungsbezeichnung II

Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder dem Tod Ihres Partners oder Partnerin.

Volltext

Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder dem Tod Ihres Partners oder Partnerin.

Wenn Sie den Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen ändern möchten, können Sie

  • Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Wahl des Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamens führten
  • dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Geburtsnamen oder den Namen voranstellen oder anfügen, den Sie zuvor trugen (höchstens zweigliedrig, wie etwa "Müller-Huber")
  • einen Begleitnamen aus der Ehe/Lebenspartnerschaft ablegen.

Beachten Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist. Wenn Sie wieder heiraten, haben Sie natürlich erneut das Recht, einen anderen Namen anzunehmen.

Die Erklärung der Namensänderung bedarf der öffentlichen Beglaubigung, Sie können die Erklärung in jedem Standesamt abgeben.

Hinweis: Die Familiennamen der Kinder bleiben von der Änderung unberührt.

Ansprechstelle

  • für die Entgegennahme der Erklärung: Standesamt (zum Beispiel das Standesamt an Ihrem Wohnort) oder Notar/Notarin
  • für die Eintragung im Eheregister: das Standesamt der Eheschließung
  • für die Eintragung im Lebenspartnerschaftsregister: das Standesamt, vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • zur Vorsprache im Standesamt, welches das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister führt: rechtskräftiges Scheidungs-/Aufhebungsurteil
  • zur Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe durch Tod des Ehe-/Lebenspartners, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes

Kosten

  • Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie ein Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.
  • Die Erklärung wird beglaubigt.
  • Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.
  • Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.
  • Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).
  • Auf Wunsch erhalten Sie vom verantwortlichen Standesbeamten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Notarielle Erklärung

Sie können die Namensänderung auch gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklären. Die beglaubigte Erklärung wird vom Notariat an das zuständige Standesamt weitergeleitet.

Näheres zum Verfahren und zu anfallenden Gebühren erfahren Sie auf Nachfrage im Notariat Ihrer Wahl.

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden