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Vermittlerregister, Einsicht nehmen

Sachsen 99050113001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050113001000

Leistungsbezeichnung

Vermittlerregister, Einsicht nehmen

Leistungsbezeichnung II

Vermittlerregister, Einsicht nehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer

Volltext

Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer

Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Das Register ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet und wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.

Der Registrierungspflicht unterliegen:

  • Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und -vertreter) mit Erlaubnis
  • Versicherungsberater mit Erlaubnis
  • von der Erlaubnis befreite gem. § 34 d Abs. 4 GewO
  • produktakzessorische Versicherungsvertreter oder -makler

Jedermann, also auch Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, können unter Angabe des Namens oder der Registrierungsnummer des Versicherungsvermittlers die Eintragung eines Versicherungsvermittlers überprüfen. Sie erhalten dabei Auskunft über die Art der Tätigkeit und die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Diese Auskunft ist via Internet kostenlos; eine schriftliche Auskunft ist auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegen Gebühr möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Schriftliche Auskunft (In- und Ausland): EUR 20,00

Verfahrensablauf

In das Verzeichnis können Sie online Einsicht nehmen. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Auskunft bei der zuständigen IHK anfordern.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden