Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Sachsen 99102036109000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036109000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Leistungsbezeichnung II

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

Volltext

Mitteilung und Bereitstellung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an Steuerpflichtige nach § 39e Abs. 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

Ihre aktuellen Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über eine „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • für die schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar nach der Regionalisierung)

Voraussetzungen

  • für die Auskunft unter www.elster.de: Signaturzertifikat (erhältlich nach Registrierung im Bereich Benutzergruppen / Privatpersonen / Informationen / Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM)
  • für die Registrierung: E-Mail-Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich unter "Mein ELSTER" (Online-Finanzamt www.elster.de) mit Ihrem Signaturzertifikat an.
  • Beantragen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" die Auskunft zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

Das Finanzamt kann Ihnen die ELStAM auch schriftlich mitteilen. Die Auskunft beantragen Sie schriftlich (Antragsformular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.

In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden