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Bergbehördliche Auskunft beantragen

Sachsen 99020046000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020046000000

Leistungsbezeichnung

Bergbehördliche Auskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bergbehördliche Auskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.

Volltext

Antrag auf Erteilung einer bergbehördlichen Auskunft gemäß § 7 Sächsische Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO)

Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.

Spezifische Anfragen können Sie beim Sächsischen Oberbergamt stellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft
  • zwei Auszüge der aktuellen Flurkarte zum betroffenen Grundvermögen (ein Exemplar erhalten Sie mit der bergbehördlichen Stellungnahme zurück)

Voraussetzungen

Auskunft erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, die mit ihrem Antrag ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Kosten

EUR 70,00 je Anfrage

Verfahrensablauf

  • Den Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Sie können dazu das bereitstehende Formular verwenden.
  • Das Sächsische Oberbergamt erteilt die bergbehördliche Stellungnahme mit antragsbezogenen Schreiben. Diese werden unter anderem von Bauordnungsbehörden als fachbehördliche Stellungnahmen anerkannt.

Hinweis: Formlose Anträge müssen die im Vordruck ausgewiesenen Informationen enthalten, um die Berechtigung des Antragstellenden und die zweifelsfreie Zuordnung des Grundvermögens zu ermöglichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

auf Anfrage

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden