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Steuerberater / Steuerberaterinnen, allgemeinen Vertreter bestellen

Sachsen 99135001061002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061002

Leistungsbezeichnung

Steuerberater / Steuerberaterinnen, allgemeinen Vertreter bestellen

Leistungsbezeichnung II

Steuerberater / Steuerberaterinnen, allgemeinen Vertreter bestellen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sollten Sie als Steuerberater* oder Steuerbevollmächtigter länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Volltext

Bestellung eines allgemeinen Vertreters für Steuerberater / Steuerberaterinnen nach § 69 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Sollten Sie als Steuerberater* oder Steuerbevollmächtigter länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

formloses Schreiben (Original)

Voraussetzungen

  • Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigter nicht ausüben.

Kosten

Verfahren: EUR 155,00

Verfahrensablauf

  • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
  • Geben Sie den Namen des allgemeinen Vertreters und den Beginn der Vertretung an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeig zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen: unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden