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Führerschein bei Verlust ersetzen

Sachsen 99108049012005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012005

Leistungsbezeichnung

Führerschein bei Verlust ersetzen

Leistungsbezeichnung II

Führerschein bei Verlust ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
  • biometrisches Foto
  • gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
    (Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde .)

Voraussetzungen

  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde (In der Regel wird eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung verlangt.)

Kosten

  • Ausfertigung des Ersatzführerscheins: EUR 19,20 bis EUR 37,10 (je nach Verwaltungsaufwand)
  • gegebenenfalls: Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: EUR 30,70
  • gegebenenfalls: Ersatzbescheinigung bis zur Neuausstellung: EUR 7,70

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

bis zu 6 Wochen

Frist

  • Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen.    

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden