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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (gewerblich) beantragen

Sachsen 99089006001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089006001000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (gewerblich) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (gewerblich) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

Volltext

Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

  • mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder
  • den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu betreiben.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde erteilt.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Beiblatt A (Fundmunition)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit

Wenn Sie den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leiten:

  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde
  • körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren

Achtung! Als beauftragte Person benötigen Sie für Arbeiten im Umgang mit Sprengstoffen einen Befähigungsschein.

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 200,00 bis EUR 2.500

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie für Ihren schriftlichen Antrag die vorgesehenen Vordrucke (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bitte vollständig und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

4 bis 12 Wochen

Frist

Gültigkeit der Erlaubnis: unbefristet

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar   

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden