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Straußwirtschaft anzeigen

Sachsen 99025006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025006000000

Leistungsbezeichnung

Straußwirtschaft anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Straußwirtschaft anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von insgesamt maximal vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Volltext

Anzeige einer Straußenwirtschaft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von insgesamt maximal vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeigeformular

Voraussetzungen

  • Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden. Darunter sind Gerichte zu verstehen, deren Zubereitung keine besonderen Fertigkeiten und außerdem wenig Zeit und Mühe erfordern.
  • Neben Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Hinweis: Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften. Sonstige Vorschriften, zum Beispiel Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen, müssen eingehalten werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Für die Anzeige können Sie den Vordruck aus Amt24 verwenden (Formulare & Online-Dienste). Vordrucke sind auch bei der zuständigen Stelle erhältlich.

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • den geplanten Zeitraum der Straußwirtschaft
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben stammen, sowie den Ort, an dem die Trauben gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Betriebsanzeige: zwei Wochen vor Betriebsbeginn

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

 

 

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden