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Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten

Sachsen 99050008006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050008006000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei der Wareneinfuhr müssen Sie in einigen Ländern damit rechnen, dass mit den Handelspapieren Beglaubigungen und Bescheinigungen vorzulegen sind. Von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften hängt es ab, ob Sie etwa bei der Zollabfertigung Warenbegleitpapiere, Exportrechnungen oder betriebliche Qualitäts- und Analysenzertifikate vorzuweisen haben. Auch Packlisten, Hersteller- und Ursprungserklärungen könnten verlangt werden. Mitunter kommt eine solche Forderung auch vom Auslandskunden selbst.

Volltext

Bei der Wareneinfuhr müssen Sie in einigen Ländern damit rechnen, dass mit den Handelspapieren Beglaubigungen und Bescheinigungen vorzulegen sind. Von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften hängt es ab, ob Sie etwa bei der Zollabfertigung Warenbegleitpapiere, Exportrechnungen oder betriebliche Qualitäts- und Analysenzertifikate vorzuweisen haben. Auch Packlisten, Hersteller- und Ursprungserklärungen könnten verlangt werden. Mitunter kommt eine solche Forderung auch vom Auslandskunden selbst.

Möglicherweise brauchen Sie auch Bescheinigungen, weil Sie sich an internationalen Ausschreibungen beteiligen wollen, Ihr Unternehmen registrieren lassen möchten oder Vertriebsmaßnahmen planen.

Bescheinigungen für die geschilderten und ähnliche Fälle stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) aus. Dort können Sie auch Ermächtigungen oder Vollmachten beglaubigen lassen, die Sie für einen Vertreter brauchen.

Hinweis: Bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) liegen Merkblätter zur Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten aus ("Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen" und "Richtlinie zum Statut" sowie das Kurzmerkblatt "Beglaubigung von Außenwirtschaftsdokumenten").

Erforderliche Unterlagen

  • das zu bescheinigende Dokument
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • eventuell Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status

Voraussetzungen

Anrecht auf Bescheinigung eines Außenwirtschaftsdokumentes haben:

  • Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Gewerbetreibende
  • eingetragene Vereine
  • Privatpersonen

Der Antragsteller muss seinen Sitz im jeweiligen Kammerbezirk haben.

Kosten

keine Inforamtionen

Verfahrensablauf

Legen Sie das Dokument bitte im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer(IHK) vor. Die Mitarbeiter stellen Ihnen die formlose Beglaubigung aus.

Bei der IHK können Sie sich zur Beglaubigung von Außenwirtschaftsdokumenten auch beraten lassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Industrie- und Handelskammer stellt Ihnen Beglaubigungen in der Regel sofort aus. Ist die Bearbeitung aufwändig, kann dies bis zu zwei Werktage dauern.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Inhalte wurden von der Redaktion Amt24 erstellt; die Auslegungen sind unverbindlich, maßgeblich ist der jeweilige Verordnungstext.

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden